Meldung von Verstößen

Für die Meldung von Verstößen und Straftaten wie Interessenkonflikten, Nichteinhaltung von Gesetzen, Verstößen gegen den Ethikkodex und das Organisationsmodell an das Aufsichtsgremium wurden folgende Kommunikationskanäle eingerichtet:

  • Gewöhnliche Post (Aufsichtsbehörde – Florim S.p.A. SB, via Canaletto, 24 41042 Fiorano Modenese – MO).
  • E-Mail ([email protected]).
  • Meldeportal

Meldungen können von jeder Person abgegeben werden, einschließlich Mitarbeitern, Mitgliedern von Körperschaften und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Kunden, Lieferanten, Beratern, Mitarbeitern, Aktionären, Partnern von Florim oder seinen Tochtergesellschaften und anderen Dritten.

Wenn die Aufsichtsbehörde die Berichte erhält, leitet sie eine Untersuchung ein, die aus den Phasen Registrierung, Bewertung und vorläufige Bewertung, Überprüfung und möglichen Maßnahmen besteht. In jedem Fall gewährleistet die Aufsichtsbehörde die Anonymität des Hinweisgebers.

Für diesbezügliche Informationen oder Klarstellungen wenden Sie sich bitte an die Aufsichtsbehörde ([email protected]).

Was Sie melden können

Die Meldung kann sich auf Verhaltensweisen, Handlungen oder Unterlassungen beziehen, die dem öffentlichen Interesse oder der Integrität der öffentlichen Verwaltung oder der privaten Einrichtung schaden und die aus Folgendem bestehen:

  • Verwaltungs-, Buchhaltungs-, Zivil- oder Strafdelikte.
  • Erhebliches rechtswidriges Verhalten im Sinne des Gesetzesdekrets 231/2001 oder Verstöße gegen Organisations- und Managementmodelle.
  • Straftaten, die in den Anwendungsbereich von Gesetzen der Europäischen Union oder nationaler Gesetze fallen, die sich beispielsweise auf die folgenden Bereiche beziehen: öffentliches Auftragswesen; Finanzdienstleistungen, -produkte und -märkte, Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Produktsicherheit und -konformität; Transportsicherheit; Umweltschutz; Volksgesundheit; Verbraucherschutz; Schutz der Privatsphäre und des Schutzes personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen.
  • Handlungen oder Unterlassungen, die den Binnenmarkt oder die finanziellen Interessen oder Bestimmungen der Union beeinträchtigen.

Der Schaden oder potenzielle Schaden  muss öffentlicher Natur sein, die Meldungen dürfen keine persönlichen Ansprüche oder Ansprüche betreffen.

Was der Bericht enthalten sollte

Es ist wichtig, dass der Bericht nützliche Elemente enthält, die es ermöglichen, Überprüfungen und Untersuchungen durchzuführen und die Gültigkeit der gemeldeten Fakten zu bewerten. Bei der Meldung über das Portal erfolgt die Zusammenstellung des Formulars über Drop-down-Menüs. Es liegt im Ermessen des Hinweisgebers, ob er anonym berichtet oder seine Identität angibt.

Funktionsweise und Timing der Berichterstellung

Beim Senden des Berichts gibt das Portal eine Referenznummer zurück, die aufbewahrt werden muss, um die Aktualisierung und den Status des Berichts zu verfolgen. Das Unternehmen hat 3 Monate Zeit, um zu antworten. Werden innerhalb von 7 Tagen andere Meldekanäle genutzt, muss das Unternehmen eine Empfangsbestätigung senden.

Schutz der Vertraulichkeit und Diskriminierungsverbot

Wie gesetzlich vorgeschrieben, darf die Identität des Hinweisgebers nicht ohne seine ausdrückliche Zustimmung offengelegt werden, und alle, die die Meldung erhalten oder an der Verwaltung der Meldung beteiligt sind, sind verpflichtet, die Vertraulichkeit dieser Informationen zu schützen. Darüber hinaus darf der Beschwerdeführer aus Gründen, die mit der Beschwerde zusammenhängen, weder direktem noch indirektem Druck oder Diskriminierung ausgesetzt sein, die sich auf die Arbeitsbedingungen auswirkt.

Der Schutz geht verloren, wenn die Verantwortlichkeit des Hinweisgebers durch üble Nachrede oder üble Nachrede festgestellt wird. In diesem Fall wird der Hinweisgeber strafbar.

Reichen Sie Ihre Meldung ein

Lesen Sie das Verfahren zur Berichtsverwaltung

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